Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, 12.12.12, in Straßburg über das sogenannte Flughafenpaket im Plenum debattiert und den Vorschlag der EU-Kommission zur weiteren Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste zurückgewiesen

Die Ablehnung folgt somit dem Antrag des Transportausschusses, der bereits Anfang November diese Empfehlung gegeben hatte. Gestärkt durch das klare Votum, hinter der federführend die Sozialdemokraten stehen, werden die Verhandlungen sowohl im Beschäftigungs- als auch im Transportausschuss nun wieder aufgenommen.
Die EU-Kommission hatte ein „Flughafenpaket“ vorgelegt, das Legislativvorschläge für die Zuweisung von An- und Abflugzeiten (Slots), für die weitere Marktöffnung der Bodenverkehrsdienste und für die Lärmüberwachung an Flughäfen beinhaltet.
Ganz besonders umstritten ist die weitere Liberalisierung bei den Bodenverkehrsdiensten. Bernd Lange war sich sicher, dass das Europäische Parlament den Vorschlag ablehnen wird.
Die Bodenverkehrsdienste, worunter die Gepäck-, Fracht- und Passagierabfertigung an Flughäfen fallen, wurden bereits 1996 weitgehend liberalisiert. Als Folge kam es zu einer starken Lohnabsenkung bei den Bodenverkehrsdiensten. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Flughafenbetreiber selbst keine Abfertigungsdienste mehr anbieten dürfen. Zudem sollen bei großen Flughäfen mindestens drei statt bisher zwei Anbieter von Bodenverkehrsdiensten verpflichtend zugelassen werden. Zudem will die Kommission die Auslagerung von Diensten mit in die Verordnung aufnehmen und somit das sogenannte Subcontracting erlauben.
Für Sozialdemokraten stehen Sicherheit und Qualität im Vordergrund. Sicherheit und Qualität entstehen durch gute Arbeit, unbefristete Verträge, gute Ausbildung und Bezahlung. Die erste Runde der Zwangsliberalisierung hatte eindeutig mit der Verpflichtung mindestens einen Wettbewerber zuzulassen zu unsicherer Beschäftigung geführt. Leiharbeit und erzwungene Zeitarbeit ist Alltag geworden. Hier müsse Einhalt geboten werden. Falls das nicht passiert, wird es auch weiterhin bei der Ablehnung bleiben.

Auch im Bereich der Fluglärmregelung konnte sich EU-Kommissar Kallas in wichtigen Punkten nicht durchsetzen. So lehnt das Parlament beispielsweise den Wunsch der Kommission ab, an Bundes- und Landesregierungen vorbei, direkt Einfluss auf Betriebseinschränkungen nehmen zu können und so etwa Nachtflugverbote wieder aufheben zu können.